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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: September 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Connor Holl, c/o IP-Management #9749, Ludwig-Erhard-Str. 18, 20459 Hamburg, Deutschland (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Marketingleistungen, insbesondere die Neukundengewinnung und die Mitarbeiterakquise für Unternehmen der Solar- und Energiebranche.
  2. Das Angebot des Auftragnehmers richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbrauchern gegenüber werden keine Leistungen erbracht.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Leistungen

  1. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Je nach Vereinbarung umfassen die Leistungen insbesondere:
    1. die Konzeption und Erstellung von Funnels und Landingpages (z. B. mit ClickFunnels), auch mit Kostenkalkulator, für unterschiedliche Zielgruppen (B2C und B2B),
    2. die Einrichtung, Betreuung und Optimierung von Werbekampagnen (z. B. Google Ads, Meta Ads),
    3. die Einrichtung von Tracking (Pixel, Custom-Tracking) und die Bereitstellung von Tracking-Sheets,
    4. gegebenenfalls die Konzeption und Umsetzung von Kampagnen zur Mitarbeiterakquise.
  2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet der Auftragnehmer die vereinbarte Tätigkeit. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht Vertragsgegenstand.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung Dritte einzusetzen. Er bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich.

§ 3 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnet sind. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder der Auftragnehmer den Auftrag in Textform bestätigt.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und kostenfrei alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge bereit, etwa Zugriff auf Werbekonten, Unternehmensdaten, Bild- und Textmaterial, Konditionen und Preise sowie Angaben zu Kapazitäten und Einsatzgebieten.
  2. Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Angaben verantwortlich, insbesondere für Aussagen zu Produkten, Preisen, Förderungen und Wirtschaftlichkeit sowie für die Rechte an überlassenem Material.
  3. Der Auftraggeber bearbeitet eingehende Anfragen (Leads) zeitnah. Verzögerungen bei der Bearbeitung können den Erfolg von Kampagnen beeinträchtigen.
  4. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert vergütet werden.

§ 5 Werbebudget und Plattformen Dritter

  1. Werbebudgets (Media-Budgets) für Plattformen wie Google oder Meta sind nicht Teil der Vergütung des Auftragnehmers. Sie trägt der Auftraggeber zusätzlich und, sofern nicht abweichend vereinbart, unmittelbar gegenüber der jeweiligen Plattform.
  2. Höhe und Verteilung des Werbebudgets werden mit dem Auftraggeber abgestimmt. Der Auftragnehmer setzt Budgets nur im vereinbarten Rahmen ein.
  3. Für die Nutzung von Plattformen und Werkzeugen Dritter gelten deren Nutzungs- und Werberichtlinien. Auf Änderungen dieser Richtlinien, auf Preise (z. B. Klickpreise), die Ablehnung von Anzeigen, Kontosperrungen oder Ausfälle der Plattformen hat der Auftragnehmer keinen Einfluss; er haftet dafür nicht, soweit er sie nicht zu vertreten hat.

§ 6 Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
  2. Für die Mindestlaufzeit und ihre Verlängerungen nach § 11 beträgt die Vergütung 3.500 € netto pro Monat zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie wird monatlich in Rechnung gestellt. Das Werbebudget nach § 5 ist darin nicht enthalten.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). Der Auftragnehmer kann seine Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Beträge zurückhalten.

§ 7 Keine Erfolgsgarantie

  1. Der Auftragnehmer setzt seine Erfahrung und Sorgfalt ein, kann aber keine bestimmten Ergebnisse garantieren, insbesondere nicht Anzahl, Qualität oder Abschlussquote von Anfragen (Leads), Kosten je Anfrage, Umsatz, Werbeerfolg (Return on Ad Spend) oder Auftragsvolumen.
  2. Der Erfolg hängt von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, etwa Marktlage, Angebot und Preisgestaltung des Auftraggebers, Vertriebsprozess und Reaktionszeit, Werbebudget, Wettbewerb und Entscheidungen der Werbeplattformen.

§ 8 Kalkulatoren und Berechnungen

  1. Kostenkalkulatoren und vergleichbare Berechnungswerkzeuge in Funnels liefern Richtwerte auf Grundlage pauschaler oder vom Auftraggeber vorgegebener Annahmen. Sie stellen weder ein verbindliches Angebot noch eine Zusicherung von Erträgen, Einsparungen oder Wirtschaftlichkeit dar.
  2. Berechnungsparameter, Annahmen und die Darstellung der Ergebnisse stimmt der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber ab. Der Auftraggeber prüft diese Parameter sowie sämtliche Aussagen auf den Funnel-Seiten vor der Veröffentlichung auf fachliche und rechtliche Richtigkeit und gibt sie frei. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung.

§ 9 Nutzungsrechte

  1. Umfang und Dauer der Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Funnels, Landingpages, Texten, Grafiken und Konzepten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Fehlt eine ausdrückliche Regelung, erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Marketingzwecke für die Dauer der Vertragslaufzeit.
  2. Vorlagen, Baukästen, Aufbau und Struktur von Tracking-Sheets, Skripte, Methoden und Know-how des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum bzw. Rechtsposition. Der Auftraggeber erhält daran nur die für die Nutzung der vereinbarten Ergebnisse erforderlichen Rechte.
  3. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer die für die Leistungserbringung erforderlichen Rechte an den überlassenen Inhalten (z. B. Marken, Logos, Bilder) ein.

§ 10 Datenschutz

  1. Beide Parteien halten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften ein.
  2. Für die über die Funnels erhobenen Anfragen (Leads) ist in der Regel der Auftraggeber Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er stellt die für seine Funnel-Seiten erforderlichen Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung) bereit bzw. gibt sie frei.
  3. Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Projektbezogene Leistungen (z. B. der Aufbau eines Funnels) enden mit der Erbringung der vereinbarten Leistung.
  2. Laufende Betreuungsleistungen (z. B. die Betreuung von Kampagnen) beginnen mit einer Testphase von 30 Tagen ab Vertragsbeginn. Vertragsbeginn ist der im Angebot genannte Beginn der Zusammenarbeit, sonst der Tag des Vertragsschlusses (§ 3). In der Testphase kann der Auftraggeber den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Wirkung in Textform (z. B. per E-Mail) kündigen. Die Kündigung muss dem Auftragnehmer spätestens bis zum Ablauf des 28. Tages nach Vertragsbeginn zugehen.
  3. Geht bis zum Ablauf des 28. Tages nach Vertragsbeginn keine Kündigung zu, geht der Vertrag automatisch in eine Zusammenarbeit mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten über. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Ablauf dieses Tages. Die Vergütung richtet sich nach § 6 Abs. 2.
  4. Der Vertrag kann mit Wirkung zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform und muss dem Vertragspartner spätestens 30 Tage vor Ablauf der Mindestlaufzeit zugehen. Geht sie nicht rechtzeitig zu, verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Monate. Für jede Verlängerung gilt dieselbe Kündigungsfrist.
  5. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (z. B. Kundendaten, Konditionen, Kampagnendaten) vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke der Zusammenarbeit. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort, soweit die Informationen nicht allgemein bekannt sind oder gesetzlich offengelegt werden müssen.

§ 13 Referenzen

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber (Name, Logo, Ergebnisse) nur mit vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.

§ 14 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit er eine Garantie übernommen hat.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags einschließlich dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Castrop-Rauxel.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Connor Holl

Neukundengewinnung für Solarunternehmen und im nächsten Schritt auch Mitarbeiterakquise.

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